Schimmel entsteht unter anderem bei hoher Luftfeuchtigkeit und wenn nicht umgehend für eine ausgiebige Lüftung gesorgt wird, so dass die Luftfeuchtigkeit abnimmt.
Aber auch bauliche Mängel führen oft zu Schimmelbildung in der Wohnung / Haus.
Z.B. Wärmebrücken Fenstersturz-Decke.
In diesen Fällen sind die Konflikte mit Bauträger und Eigentümer und selbstverständlich auch Vermieter und Mieter.
Vielfach wird es auf die 1. o.g. Gründe ( fehlendes lüften und heizen ) hingewiesen und somit die Beseitigung des Schimmel dem Eigentümer vom Bauträger oder Mieter vom Vermieter auferlegt wird.
Da gerade der schwarze Schimmel für die Gesundheit nicht ungefährlich ist.
Die Schimmelentfernung bitte nur mit ausreichender Schutzausrüstung vornehmen.